Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten
Kosten für die Kinderbetreuung können steuerlich geltend gemacht werden. Es werden zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, aber höchstens 4.000 Euro jährlich pro Kind, als so genannte Sonderausgaben anerkannt.
Kinderbetreuungskosten können durch den Besuch des Kindes in einer Kindertagesstätte oder Kinderhort entstehen.
Die Betreuung des Kindes muss aufgrund einer klaren und eindeutigen Vereinbarung erfolgen und die gezahlten Kosten für die Betreuung müssen eindeutig nachgewiesen werden.
Durch lückenlose und nachvollziehbare Führung der Soll- und Ist-Werte und entsprechende Belege kann KiDO dabei unterstützen.