Post an beide Erziehungsberechtigte
Normaler Weise geht der Schriftverkehr immer an den Standardzahler aus dem Vertrag. Es gibt aber die Möglichkeit an beide Erziehungsberechtigte Briefe zu schicken. Dafür muss im Elternhaus das Merkmal „Post an beide Erziehungsberechtigte“ gesetzt werden. Unter „Datei > Elternbrief“ wird dann der Schriftverkehr angelegt.