Datenschutz-Grundverordnung
Zum 25.5.2018 gilt für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein neues Datenschutzgesetz.
Folgende Grundsätze gelten:
- Einwilligung der Betroffenen
- Minimierung bei der Erfassung
- Datenschutz
- Weitergabe an Dritte nur mit Zustimmung
- Anonymisierung und Pseudonymisierung der Daten
KiDO bietet die Möglichkeit der Archivierung von Daten. Dabei werden alte, nichtaktive Datensätze (Eltern und Kinder) ausgelagert. Es erfolgt eine Anonymisierung dieser Daten.